[ Für Geschäftskunden · Stand 10.10.2026 · Fieberbrunn ]
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
Liefern. Nicht reden. Ein paar Regeln brauchen wir trotzdem. Damit beim Dreh keiner rätseln muss, steht hier, wie wir zusammenarbeiten – ehrlich und mit so wenig Juristendeutsch, wie es bei AGB eben geht. Verbindlich sind sie trotzdem.
[ Das Wichtigste auf einen Blick ]
- Was wir im Einzelnen ausmachen, geht vor. Rahmenvertrag, Auftragsbestätigung und Angebot gehen diesen AGB vor (Punkt 1.4).
- Stunden im Angebot sind geschätzt. Steht im Angebot eine Stundenschätzung und kein Pauschalpreis, zahlst du, was wirklich anfällt. Wird es mehr als 15 % teurer, melden wir uns vorher (2.1).
- Die Fahrt zählt mit. Ab 15 km Entfernung 0,50 € netto je Kilometer, ab 30 km zusätzlich 70 € netto je angefangene Stunde Fahrzeit und Person – außer im Angebot steht etwas anderes (2.3).
- Rechnungen zahlst du binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum – außer im Auftrag steht ein anderes Zahlungsziel (2.5).
- 2 Korrekturschleifen sind drin. Meldest du binnen 10 Werktagen nach der finalen Lieferung keine konkreten Mängel schriftlich oder veröffentlichst du die finale Version, gilt das Werk als abgenommen (3.4, 3.7).
- Absagen kostet erst ab 7 Tagen vor dem Dreh etwas: dann 25 %, 50 % oder 75 % der wegfallenden Drehleistungen, nach Drehbeginn 100 % des laufenden Drehtags; für Leistungen ohne eigenen Drehtag (z. B. Schnitt) höchstens 25 %. Was schon gemacht ist, zahlst du immer (6.1).
- Verschieben ist bis 48 Stunden vor dem Dreh gratis – du zahlst dann nur Fremdkosten, die sich nicht verschieben lassen (6.2).
- Unsere Haftung ist begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden haften wir immer (5.3).
- Rohmaterial bleibt bei uns. Wir heben es mindestens 3 Monate ab Abnahme auf. Danach dürfen wir es löschen (5.4, 8.5).
- Nutzungsrechte für alles. Du darfst das Werk überall nutzen – online, offline, Werbung, TV –, zeitlich und räumlich unbegrenzt, endgültig, sobald alles bezahlt ist. Weiterverkaufen nur mit uns (8.2, 8.3).
- Wir dürfen das Werk als Referenz zeigen (8.6).
- Jahresverträge: Das Kontingent ist fix gebucht. Stunden, die du nicht rechtzeitig abrufst, verfallen am Ende der Laufzeit (10.6).
[ 1 · Worum's geht – Geltungsbereich, Vertragsabschluss und Vorrang ]
1.1Wer ist wer – und was wir mit ein paar Wörtern meinen.
- „wir": Martin Hautz, Einzelunternehmer, Bildmaterial Contentproduktion, Dorfplatz 1, A-6391 Fieberbrunn. Alle Angaben stehen am Ende.
- „du": unser Auftraggeber – das Unternehmen, die Gemeinde, der Tourismusverband oder die Organisation, die uns beauftragt. Wir schreiben „du", auch wenn ein ganzes Team dahintersteht. In Angeboten und Rechnungen schreiben wir oft „ihr" oder „Auftraggeber" – gemeint bist immer du als unser Vertragspartner.
- „Auftrag": unser Angebot, deine Annahme und unsere Auftragsbestätigung – oder unser Arbeitsbeginn auf deinen Wunsch (Punkt 1.5). Bei einem Rahmenvertrag ist jeder einzelne Abruf ein Auftrag.
- „Werk": alles, was wir für dich herstellen und liefern, z. B. Film, Clip, Foto, Audio, Grafik, Social-Media-Beitrag oder Website.
- „finale Lieferung": Wir schicken dir die Version, die wir ausdrücklich als „final" oder „zur Abnahme" kennzeichnen. Zwischen- und Korrekturversionen sind keine finale Lieferung.
- „schriftlich": per Brief, E-Mail oder elektronischer Signatur. Für Feedback, Freigaben (auch von Mehrstunden), Terminabsprachen, Absagen und Verschiebungen reicht auch eine Messenger-Nachricht (z. B. WhatsApp) an uns. Anrufe und mündliche Absprachen reichen nicht – außer einer von uns bestätigt sie danach schriftlich.
- „Werktage": Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Österreich.
- „Honorar": unser Entgelt laut Angebot. Alle Preise und Honorare sind netto. Die Umsatzsteuer kommt dazu, soweit sie anfällt.
1.2Für wen und wofür.
- Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen uns und Unternehmern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (§ 1 KSchG). Dazu zählen auch Gemeinden, Tourismusverbände und andere öffentliche Stellen.
- Sie gelten für Film und Video, Foto, Audio, Content-Pakete, Social-Media-Betreuung und Webprojekte – samt Konzept und Beratung dazu.
- Für Privatkunden (Verbraucher) gelten unsere „Bedingungen für Privatkunden". Das gilt auch für Vereine, die rechtlich als Verbraucher gelten, weil sie kein Unternehmen betreiben.
- Für Geräteverleih und den Verkauf von Equipment vereinbaren wir eigene Bedingungen.
1.3Deine AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von dir gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Wir widersprechen ihnen hiermit. Einen Rahmenvertrag, den wir beide ausdrücklich schriftlich abschließen, betrifft das nicht.
1.4Was vorgeht.
Widersprechen sich Regeln, gilt diese Reihenfolge:
- ein Rahmen- oder Einzelvertrag, den wir beide schriftlich abgeschlossen haben,
- die Auftragsbestätigung,
- das Angebot,
- diese AGB,
- im Übrigen das Gesetz. Zwingende gesetzliche Regeln gehen immer vor.
Weicht unsere Auftragsbestätigung vom Angebot ab, schreiben wir das dort ausdrücklich dazu („Gegenüber dem Angebot ändert sich: …").
- Kleine Präzisierungen (z. B. Uhrzeit, Treffpunkt, Ansprechperson) gelten, wenn du nicht binnen 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich widersprichst.
- Änderungen bei Honorar, Umfang oder Terminen gelten nur, wenn du ihnen schriftlich zustimmst.
1.5So kommt der Auftrag zustande.
- Unser Angebot ist freibleibend. Die Preise darin halten wir 4 Wochen ab Angebotsdatum – für jeden Auftrag, den wir in dieser Zeit bestätigen. Verbindlich wird der Auftrag erst, wenn wir ihn bestätigen oder auf deinen Wunsch loslegen (siehe unten). So können wir dir ehrlich sagen, ob wir den Termin noch frei haben.
- Angebotene Termine halten wir dir 7 Tage frei.
- Du nimmst das Angebot per E-Mail an (oder unterschrieben).
- Wir bestätigen den Auftrag binnen 5 Werktagen schriftlich oder sagen dir, dass es nicht geht.
- Der Auftrag steht, sobald wir ihn schriftlich bestätigen (Auftragsbestätigung) oder auf deinen Wunsch mit der Arbeit beginnen.
- Fix ist ein Termin mit der Auftragsbestätigung. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist er fix, sobald sie bei uns ist.
- Mit dem Auftrag gelten diese AGB in der Fassung, auf die wir im Angebot oder in der Auftragsbestätigung verweisen. Abrufbar sind sie unter bildmaterial.at/agb. Punkt 8.7 (Konzepte und Pitches) gilt schon vor dem Auftrag, wenn wir dich vor der Übergabe der Unterlagen darauf hingewiesen haben.
1.6Grundlage des Werks.
Wir stellen das Werk auf Grundlage des Auftrags her – und des Briefings, Konzepts, Drehbuchs oder Storyboards, das du uns gibst oder freigibst.
1.7Folgeaufträge.
Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Aufträge mit dir – auch dann, wenn ein Hinweis darauf einmal fehlt. Für neue Aufträge gilt die Fassung, auf die wir zuletzt hingewiesen haben. Für laufende Rahmen- und Jahresverträge gilt Punkt 12.6.
1.8Mehrere Auftraggeber.
- Unser Vertragspartner ist, wer bestellt. Bestellt eine Agentur im eigenen Namen, ist das die Agentur.
- Gemeinsam beauftragt ihr uns nur, wenn ihr beide das Angebot annehmt oder im Angebot beide als Auftraggeber stehen (z. B. Agentur und Endkunde). Dann haftet ihr für unsere Rechnungen gemeinsam (zur ungeteilten Hand) und nennt uns eine Person, die für alle Freigaben gibt und abnimmt.
Kurz gesagt: Angebot annehmen, wir bestätigen, es geht los. Was wir im Einzelfall ausmachen, geht diesen AGB vor.
[ 2 · Über Geld reden wir gern. Kurz. – Preise, Anfahrt und Zahlung ]
2.1Pauschalpreis oder nach Aufwand.
Im Angebot steht, wie wir abrechnen.
- Pauschalpreis: Das Honorar ist fix für den beschriebenen Umfang. Was darüber hinausgeht, stimmen wir vorher mit dir ab und verrechnen es extra.
- Nach Aufwand: Die Stunden im Angebot sind eine Schätzung (unverbindlicher Kostenvoranschlag). Verrechnet wird, was tatsächlich anfällt. Fällt weniger an, zahlst du weniger. Auf Wunsch bekommst du eine Stundenaufstellung.
- Zeichnet sich ab, dass die geschätzte Summe um mehr als 15 % überschritten wird, sagen wir es dir, bevor wir weiterarbeiten. Du entscheidest dann: im größeren Umfang weitermachen, den Umfang anpassen oder aufhören. Was bis dahin angefallen ist, zahlst du.
- Steht im Angebot eine Stundenschätzung und nicht ausdrücklich „Pauschalpreis" oder „Fixpreis", rechnen wir nach Aufwand ab.
2.2Was im Honorar drin ist – und was nicht.
Das Honorar deckt das Werk laut Auftrag und die Nutzungsrechte nach Punkt 8.2 (für Musik und fremdes Material siehe Punkt 8.3). Nicht enthalten sind, außer der Auftrag sagt es ausdrücklich:
- Musiklizenzen, Sprecheraufnahmen, Stock-Material,
- Rechteklärungen und Nutzungsbewilligungen Dritter,
- behördliche Genehmigungen (z. B. Dreh- oder Fluggenehmigungen),
- Sonderleistungen wie Casting, Location-Scouting, Models, Requisiten, Location-Miete, Übersetzungen und Synchronisation,
- die Anfahrt (Punkt 2.3),
- besondere Versicherungen, die du dir wünschst (Punkt 5.6).
Musik. Steht „Musik inklusive" im Angebot, verwenden wir Musik aus unseren Lizenzbibliotheken. Wir wählen sie so, dass die Lizenz die Nutzung nach Punkt 8.2 abdeckt. Wunschtitel, Charttitel und Titel, für die Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z. B. AKM) anfallen, kosten extra. Den Musiktitel allein, ohne das Werk, darfst du nicht verwenden.
Drehtag. Bieten wir einen Drehtag zu einem fixen Preis an, gilt der Umfang laut Angebot. Steht dort keine Stundenzahl, umfasst ein Drehtag bis zu 10 Stunden vor Ort inklusive Pausen. Weitere Stunden verrechnen wir zum Stundensatz laut Angebot.
2.3Anfahrt – wir kommen zu dir, die Fahrt zählt mit.
Fällt eine Anfahrt an, rechnen wir sie im Angebot vorab aus und weisen sie als eigene Position aus. Steht im Angebot nichts anderes (z. B. ein Pauschalbetrag oder „Anfahrt im Kontingent"), gilt:
| Entfernung zum Drehort (einfache Strecke, Straßenkilometer ab unserem Studio in Fieberbrunn) | Kilometergeld | Fahrzeit |
|---|---|---|
| bis 15 km | keines | keine |
| über 15 km bis 30 km | 0,50 € netto je gefahrenen Kilometer | keine |
| über 30 km | 0,50 € netto je gefahrenen Kilometer | 70 € netto je angefangene Stunde und Person |
- Kilometergeld verrechnen wir je Fahrzeug für die gesamte Strecke, Hin- und Rückfahrt zusammen.
- Fahrzeit verrechnen wir je Person im Fahrzeug für die gesamte Fahrzeit, Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet. Maßgeblich ist die Fahrzeit laut Routenplaner, bei Stau oder Umleitung die tatsächliche Zeit.
- Nächtigung, Verpflegung, Maut und Parken: nach tatsächlichem Aufwand.
Beispiel: Dreh in Salzburg, 70 km entfernt, 1 Stunde Fahrt je Richtung, zwei Personen in einem Auto. Kilometer: 140 km × 0,50 € = 70 € netto. Fahrzeit: 2 Stunden × 2 Personen × 70 € = 280 € netto. Anfahrt gesamt: 350 € netto.
2.4Mehraufwand und Fremdkosten.
- Verzögerungen aus deinem Bereich verrechnen wir nach Aufwand zu den Sätzen laut Angebot. Beispiele: Mitwirkende oder Location fallen aus, Material fehlt, wir warten am Set.
- Wetterbedingten Mehraufwand verrechnen wir ebenso (Punkt 6.3).
- Fällt bei uns jemand aus, z. B. wegen Krankheit, organisieren wir Ersatz oder einen neuen Termin. Das kostet dich nichts extra.
- Fremdkosten, die wir für dich übernehmen (z. B. Technikmiete, Location, Lizenzen, externe Dienstleister), verrechnen wir zum Einkaufspreis plus 10 % für Organisation und Abwicklung. Fremdkosten über 500 € netto dürfen wir vorab oder sofort nach Anfall verrechnen.
2.5Zahlung.
- Es gilt die Zahlungsweise aus Angebot bzw. Auftragsbestätigung, z. B. 100 % nach der finalen Lieferung, Raten oder Quartalszahlungen.
- Steht dort nichts, gilt: Bei einem Auftragswert bis 3.000 € netto zahlst du 100 % nach der finalen Lieferung. Ab 3.000 € netto zahlst du 50 % mit der Auftragsbestätigung und 50 % nach Abnahme.
- Dauert ein Projekt nach Aufwand länger als 2 Monate, dürfen wir monatlich nach dem tatsächlichen Aufwand abrechnen, außer das Angebot sagt etwas anderes.
- Jede Rechnung zahlst du binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug – außer im Rahmenvertrag, in der Auftragsbestätigung oder im Angebot steht ein anderes Zahlungsziel (Punkt 1.4).
- Skonto gibt es nur, wenn wir es im Auftrag vereinbaren.
2.6Wenn's mit dem Zahlen hakt.
- Bei Zahlungsverzug verrechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB.
- Dazu kommen 40 € Betreibungspauschale (§ 458 UGB). Höhere Kosten für Mahnungen, Inkassobüro oder Anwalt zahlst du, soweit sie notwendig und angemessen sind (§ 1333 Abs 2 ABGB). Die 40 € rechnen wir darauf an.
- Bist du mit einer Zahlung in Verzug, dürfen wir weitere Arbeiten für dich zurückstellen, bis bezahlt ist. Vereinbarte Termine verschieben sich dann entsprechend.
- Die finalen Dateien dürfen wir zurückhalten, bis die fälligen Rechnungen aus diesem Auftrag bezahlt sind.
- Zahlst du Raten für ein Werk, das wir schon geliefert haben, gilt: Zahlst du eine Rate auch nach unserer schriftlichen Mahnung mit 14 Tagen Nachfrist nicht, werden die restlichen Raten für dieses Werk sofort fällig. Bei Jahresverträgen gilt stattdessen: Wir dürfen die Arbeit stoppen und nach Punkt 10.7 kündigen.
- Wann wir bei Zahlungsverzug aussteigen dürfen, regelt Punkt 6.5.
2.7Gegenrechnen.
- Eigene Forderungen darfst du gegen unsere Rechnungen nur aufrechnen, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben oder ein Gericht sie festgestellt hat. Das gilt nicht, wenn wir zahlungsunfähig sind.
- Gegengeschäfte (z. B. unsere Leistung gegen deine Ware) gibt es nur, wenn wir sie schriftlich vereinbaren. Dann stellen beide Seiten vollständige Rechnungen.
Kurz gesagt: Im Angebot steht, wie wir rechnen. Jede Rechnung zahlst du binnen 14 Tagen. Ab 15 km zählt die Fahrt mit, ab 30 km auch die Fahrzeit – außer das Angebot sagt etwas anderes.
[ 3 · Vom ersten Take bis „passt so“ – Herstellung, Korrekturen und Abnahme ]
3.1Start.
Wir legen los, sobald der Auftrag steht. Ist eine Anzahlung vereinbart, dürfen wir warten, bis sie bei uns ist. Wir dürfen auch früher anfangen, müssen aber nicht.
3.2Gestaltung.
Wir gestalten das Werk nach deinen Vorgaben. Über wichtige Arbeitsschritte halten wir dich am Laufenden. Freigaben und Änderungen gibst du im vereinbarten Rahmen.
3.3Was wir von dir brauchen.
- alle Infos, Unterlagen und Materialien (z. B. Logos, Texte, Schriften, Produkte) rechtzeitig und vollständig,
- Zugang zu deinen Drehorten zur vereinbarten Zeit,
- eine Ansprechperson, die entscheiden darf,
- Feedback und Freigaben binnen 5 Werktagen, außer wir vereinbaren etwas anderes.
Kommt etwas davon zu spät oder fehlt es, verschieben sich unsere Termine entsprechend. Mehraufwand durch fehlende, späte oder falsche Angaben verrechnen wir nach Punkt 2.4.
Bekommen wir trotz schriftlicher Erinnerung 4 Wochen lang kein Feedback, dürfen wir den erreichten Stand abrechnen. Die restlichen Leistungen holen wir nach, sobald du dich meldest.
3.4Korrekturschleifen.
- Im Honorar sind 2 Korrekturschleifen enthalten, außer im Angebot steht etwas anderes.
- Eine Korrekturschleife heißt: Du schickst uns zu einer Version dein gesammeltes Feedback in einer Nachricht – abgestimmt mit allen, die bei dir mitreden. Wir arbeiten es ein und schicken die nächste Version.
- Fehler, die wir gemacht haben, beheben wir kostenlos. Das zählt nicht als Schleife.
- Weitere Schleifen verrechnen wir nach Aufwand. Was das ungefähr kostet, sagen wir dir vorher.
- Änderungen an Briefing, Konzept oder Drehbuch nach deiner Freigabe sind keine Korrektur, sondern eine Zusatzleistung (Punkt 2.1).
3.5Lieferung und Termine.
- Wir liefern digital per Download-Link in den Formaten laut Angebot. Der Link ist mindestens 30 Tage gültig.
- Ab der finalen Lieferung sicherst du das Werk selbst (Punkt 5.4).
- Projektdateien (z. B. Schnittprojekt, offene Grafikdateien) und Rohmaterial gehören nicht zur Lieferung (Punkt 8.5).
- Liefertermine sind Richtwerte. Ein Fixtermin ist ein Termin nur, wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung „Fixtermin" dabei steht. Wird es knapp, sagen wir es dir, sobald wir es wissen.
- Überschreiten wir einen Richttermin um mehr als 2 Wochen, kannst du uns schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Liefern wir auch dann nicht, darfst du vom noch nicht gelieferten Teil des Auftrags zurücktreten.
3.6Drohnenflüge.
- Wir fliegen nur, wenn es rechtlich, vom Wetter und von der Sicherheit her geht. Das entscheidet, wer bei uns die Drohne fliegt, vor Ort.
- Fällt ein Flug deshalb aus oder wird er kürzer, ist das kein Mangel. Wir verrechnen dann nur, was tatsächlich angefallen ist.
- Welche Genehmigungen oder Zustimmungen (z. B. von Grundeigentümerinnen und -eigentümern) nötig sind, sagen wir dir. Besorgen wir sie für dich, ist das eine Sonderleistung (Punkt 2.2).
3.7Abnahme.
- Abnahme heißt: Du bestätigst, dass das Werk passt. Eine E-Mail reicht.
- Veröffentlichst du die finale Version, gilt das Werk als abgenommen.
- Meldest du uns binnen 10 Werktagen nach der finalen Lieferung keine konkreten Mängel schriftlich, gilt das Werk ebenfalls als abgenommen. Auf diese Frist und ihre Folge weisen wir dich bei der finalen Lieferung ausdrücklich hin.
- Veröffentlichst du mit unserem Okay eine Zwischenversion (z. B. weil es eilt), ist das keine Abnahme. Deine offenen Korrekturschleifen bleiben.
- Kleine Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, verhindern die Abnahme nicht. Wir beheben sie trotzdem.
- Mit der Abnahme beginnt die Aufbewahrungsfrist nach Punkt 5.4. Haben wir die Schlussrechnung noch nicht gestellt, stellen wir sie jetzt.
3.8Mängel.
- Meldest du einen Mangel, sagen wir dir binnen 3 Werktagen, bis wann wir ihn beheben.
- Offene Mängel meldest du binnen 10 Werktagen ab der finalen Lieferung, versteckte binnen 10 Werktagen ab Entdeckung – jeweils schriftlich und konkret. Meldest du später, verlierst du die Ansprüche aus diesem Mangel. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen haben.
- Gestaltungsentscheidungen, die du freigegeben hast (z. B. Musik, Schnitt, Farbstimmung), sind später kein Mangel.
- Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung.
3.9Änderungen nach der Abnahme.
Änderungen, die du nach der Abnahme willst, sind Zusatzleistungen und kosten extra. Mängel, für die wir einstehen, beheben wir kostenlos.
Kurz gesagt: 2 Korrekturschleifen sind drin. Meldest du binnen 10 Werktagen nach der finalen Lieferung keine Mängel schriftlich, gilt das Werk als abgenommen.
[ 4 · KI: Werkzeug ja, Ersatz nein. – Künstliche Intelligenz ]
4.1Wofür wir KI nutzen.
Wir dürfen bei Herstellung und Nachbearbeitung digitale Werkzeuge einsetzen, auch Künstliche Intelligenz (KI) – z. B. für Farbkorrektur, Retusche, Tonbearbeitung, Untertitel, Übersetzung und Sprachsynthese. Du bist damit einverstanden. Das Ergebnis prüft immer ein Mensch aus unserem Team.
4.2KI-generierte Inhalte.
Bild-, Video- oder Tonteile, die eine KI neu erzeugt (z. B. KI-animierte Visualisierungen), setzen wir ein, wenn das im Angebot steht oder wir es mit dir abstimmen. Bei solchen Teilen kommt es auf die Gesamtwirkung an. Kleine, systembedingte Abweichungen im Detail sind kein Mangel.
4.3Grenzen.
- Stimmen oder Gesichter echter Personen bilden wir per KI nur nach (z. B. Stimmklon, Deepfake), wenn diese Personen eingewilligt haben und wir es mit dir abgestimmt haben.
- KI-Werkzeuge wählen wir sorgfältig aus. Wo es möglich ist, nutzen wir Einstellungen, bei denen dein Material nicht zum Training verwendet wird. Material, das du uns als vertraulich gibst (Punkt 9.5), laden wir nur in Werkzeuge, die es laut ihren Bedingungen nicht zum Training nutzen.
- Wir verwenden KI-Werkzeuge, deren Bedingungen die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse erlauben.
4.4Kennzeichnung.
Enthält das Werk KI-Inhalte, die nach geltendem Recht gekennzeichnet werden müssen (z. B. nach der EU-KI-Verordnung), sagen wir dir das spätestens bei der finalen Lieferung. Wo es möglich ist, kennzeichnen wir sie im Werk. Veröffentlichst du das Werk, behältst du die Kennzeichnung bei oder kennzeichnest selbst.
4.5Rechte an KI-Teilen.
An rein KI-erzeugten Teilen entstehen oft keine Urheberrechte. Rechte daran räumen wir dir ein, soweit sie bestehen.
Kurz gesagt: KI ist bei uns ein Werkzeug – am Ende schaut immer ein Mensch drüber. Echte Stimmen und Gesichter gibt es nur mit Einwilligung.
[ 5 · Wer worauf aufpasst – Haftung, Datenarchiv und Versicherung ]
5.1Qualität.
Wir liefern das Werk technisch einwandfrei und so, wie im Auftrag beschrieben.
5.2Bearbeitung durch andere.
Für Mängel, die entstehen, weil du oder Dritte das Werk unsachgemäß weiterverarbeiten, speichern oder verändern, haften wir nicht.
5.3Haftung allgemein.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht.
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nach dem Gesetz. Für Personenschäden haften wir immer nach dem Gesetz. Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
- Für Reichweite, Klicks, Views, Follower und Entscheidungen von Plattformen (z. B. Algorithmus, Sperren) stehen wir nicht ein.
- Ob Inhalte werbe-, marken- oder wettbewerbsrechtlich zulässig sind, prüfst du. Fällt uns etwas auf, sagen wir es dir.
5.4Rohmaterial und Archiv.
- Wir heben das Original- und Rohmaterial (Bild, Ton, Daten) mindestens 3 Monate ab Abnahme auf.
- Geht es in dieser Zeit verloren oder wird es beschädigt, haften wir nach Punkt 5.3.
- Nach diesen 3 Monaten müssen wir das Material nicht mehr aufheben und dürfen es löschen. Für spätere Verluste – egal ob durch Löschen, Server- oder Cloud-Ausfall – stehen wir nicht ein.
- Länger aufheben? Gerne, gegen Aufpreis, wenn wir das schriftlich vereinbaren.
- Das fertige Werk sicherst du ab der finalen Lieferung selbst, mit eigenen Backups.
5.5Was du uns überlässt.
- Produkte, Fahrzeuge, Requisiten und Datenträger, die du für den Dreh beistellst, gehen wir sorgfältig an. Für Schäden, die wir verursachen, haften wir nach Punkt 5.3.
- Für Schäden, die keiner von uns verursacht (z. B. Diebstahl am Set, Unwetter), tragen wir kein Risiko. Über unsere Versicherung sind deine Sachen nicht versichert. Willst du sie absichern, versicherst du sie selbst.
- Bei besonders wertvollen Sachen (z. B. Fahrzeuge, Prototypen) stimmen wir vor dem Dreh ab, wie sie versichert sind.
5.6Versicherung.
Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Haftpflichtversicherung für Drohnen. Willst du darüber hinaus eine Versicherung für deinen Auftrag (z. B. gegen Ausfall oder Wetter), organisieren wir sie auf deine Kosten.
Kurz gesagt: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden haften wir immer. Rohmaterial heben wir mindestens 3 Monate auf. Das fertige Werk sicherst du selbst.
[ 6 · Wenn's doch anders kommt – Absage, Verschiebung und Wetter ]
6.1Absage durch dich.
- Sagst du einen Auftrag ganz oder teilweise ab, zahlst du die Leistungen, die wir bis dahin erbracht haben.
- Für die Leistungen, die wegen der Absage wegfallen, zahlst du eine Stornogebühr:
| Deine Absage geht bei uns ein … | Drehleistungen (Team und Technik am Drehtag) | Leistungen ohne eigenen Drehtag (z. B. Schnitt, Grafik) |
|---|---|---|
| bis 168 Stunden (7 Tage) vor Drehbeginn | keine | keine |
| danach bis 48 Stunden vor Drehbeginn | 25 % | 10 % |
| danach bis 24 Stunden vor Drehbeginn | 50 % | 25 % |
| danach bis Drehbeginn | 75 % | 25 % |
| nach Drehbeginn | 100 % des laufenden Drehtags | 25 % |
- Basis ist das Honorar laut Angebot für die wegfallenden Leistungen, bei Abrechnung nach Aufwand die geschätzte Summe dafür. Bereits erbrachte Leistungen sind in der Stornogebühr enthalten – doppelt zahlst du nichts. Bei Jahresverträgen und Stundenkontingenten zählt nur das Honorar für den abgesagten Drehtag oder das abgesagte Leistungspaket – nicht der ganze Vertrag (Punkt 10.8).
- Drehbeginn ist für Absagen und Verschiebungen der vereinbarte Beginn des betroffenen Drehtags. Bei mehreren Drehtagen zählt für jeden Drehtag sein eigener Beginn. Für Leistungen ohne eigenen Drehtag (z. B. Schnitt) zählt der Beginn des ersten betroffenen Drehtags. Bei Aufträgen ganz ohne Dreh zählt der vereinbarte Beginn unserer Arbeiten.
- Ohne Aufschlüsselung: Ist das Honorar im Angebot nicht nach Drehtagen aufgeschlüsselt, gilt als Honorar je Drehtag: 10 Stunden × unser Stundensatz laut Angebot × Anzahl der Personen im Drehteam.
- Dazu kommen Fremdkosten, die schon angefallen sind und sich nicht mehr stornieren lassen (z. B. Location, Technikmiete, Ausfallhonorare). Damit ist alles abgegolten. Entgangenen Gewinn verlangen wir darüber hinaus nicht.
- Keine Stornogebühr zahlst du, wenn du aus einem Grund absagst, den wir zu vertreten haben (z. B. weil wir einen Fixtermin nicht halten).
- Auf die Stornogebühr kommt die Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
- Was wir bis zur Absage gedreht oder erstellt haben, darfst du nur nutzen, wenn wir das gesondert vereinbaren.
6.2Verschiebung durch dich.
| Deine Verschiebung geht bei uns ein … | Verschiebungsgebühr |
|---|---|
| bis 48 Stunden vor Drehbeginn | keine |
| danach bis 24 Stunden vor Drehbeginn | 50 % |
| danach | 75 % |
- Basis ist das Honorar laut Angebot für den verschobenen Drehtag (Team und Technik, ohne Postproduktion). Ohne Aufschlüsselung gilt Punkt 6.1.
- Immer zahlst du Fremdkosten, die schon angefallen sind und sich nicht verschieben oder stornieren lassen – auch bei einer Verschiebung mehr als 48 Stunden vorher.
- Steht 3 Monate nach deiner Verschiebung aus Gründen, die bei dir liegen, noch kein neuer Termin fest, gilt der Auftrag als abgesagt. Die Stornogebühr richtet sich dann nach Punkt 6.1 und nach dem Zeitpunkt deiner Verschiebung. Bereits bezahlte Verschiebungsgebühren rechnen wir an.
6.3Wetter – der Wettergott unterschreibt nicht mit.
- Hängt ein Dreh vom Wetter ab, besprechen wir bis zum Vortag, 16:00 Uhr, ob gedreht wird.
- Nicht machbar ist ein Dreh, wenn Regen, Schnee, Sturm, Nebel oder schlechte Sicht die vereinbarten Aufnahmen nach fachlicher Einschätzung verhindern oder deutlich verschlechtern – z. B. der Sonnenaufgangs-Shot bei geschlossener Wolkendecke oder der Drohnenflug bei zu starkem Wind. Wir sagen dir dann, woran es liegt.
- Verschieben wir wegen des Wetters – gemeinsam oder weil der Dreh nach diesem Maßstab nicht machbar ist –, fällt keine Verschiebungsgebühr an.
- Mehraufwand durch die Wetterverschiebung verrechnen wir nach Aufwand, z. B. eine bereits angetretene Anfahrt, nicht stornierbare Fremdkosten oder zusätzliche Vorbereitung.
- Verschiebst du allein, obwohl der Dreh nach diesem Maßstab machbar ist, gilt Punkt 6.2.
- Unwetter ist höhere Gewalt (Punkt 7): eine amtliche Unwetterwarnung der GeoSphere Austria ab Stufe Orange für den Drehort, eine behördliche Sperre oder Lawinenwarnstufe ab 4 für das Drehgebiet. Alles darunter ist Wetter im Sinn dieses Punkts.
6.4Form.
Absagen und Verschiebungen schickst du uns schriftlich (Punkt 1.1 – E-Mail oder Messenger-Nachricht reicht). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem deine Nachricht bei uns eingeht.
6.5Wenn wir aussteigen.
Wir dürfen vom Auftrag zurücktreten, wenn du trotz schriftlicher Nachfrist von 14 Tagen nicht zahlst oder eine nötige Mitwirkung (Punkt 3.3) nicht leistest. Dann zahlst du die bis dahin erbrachten Leistungen und die angefallenen Fremdkosten. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz, behalten wir uns vor.
Kurz gesagt: Absagen und Verschieben geht. Je kurzfristiger, desto teurer. Sagst du mehr als 7 Tage vorher ab, zahlst du nur, was schon gemacht ist, und Fremdkosten, die sich nicht mehr stornieren lassen.
[ 7 · Wenn die Welt dazwischenfunkt – Höhere Gewalt ]
7.1Was höhere Gewalt ist.
Ereignisse von außen, die keiner von uns beiden beeinflussen oder vorhersehen kann. Zum Beispiel: Epidemien, Naturkatastrophen, Unwetter (Punkt 6.3), Lawinen- oder Murengefahr, behördliche Sperren und Auflagen, Krieg, Streik, großflächige Strom- oder Netzausfälle und Lieferengpässe, die wir nicht zu vertreten haben. Keine höhere Gewalt sind normales Schlechtwetter (dafür gilt Punkt 6.3) und Ausfälle im eigenen Betrieb, z. B. ein kaputter Laptop.
7.2Was dann gilt.
Solange höhere Gewalt dauert, ruht die Leistungspflicht der betroffenen Seite. Einen neuen Termin vereinbaren wir gemeinsam.
7.3Ausstieg.
Dauert die Störung länger als 2 Monate, dürfen wir beide schriftlich vom Auftrag zurücktreten.
7.4Kosten.
Bereits erbrachte Leistungen und Fremdkosten, die für deinen Auftrag angefallen sind und sich nicht stornieren lassen, zahlst du. Darüber hinaus trägt jede Seite ihren Schaden selbst. Schadenersatz oder Vertragsstrafen gibt es in diesen Fällen nicht.
7.5Wenn es dich trifft.
Das gilt auch, wenn höhere Gewalt dich trifft – z. B. wenn dein Event behördlich abgesagt wird. Eine Stornogebühr nach Punkt 6.1 oder eine Verschiebungsgebühr nach Punkt 6.2 fällt dann nicht an.
Kurz gesagt: Höhere Gewalt bremst uns beide. Dauert sie länger als 2 Monate, darf jeder aussteigen. Du zahlst, was schon gemacht ist, und Fremdkosten, die sich nicht stornieren lassen.
[ 8 · Wem was gehört – Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte ]
8.1Rechte.
Die Rechte an unseren Werken liegen bei uns – bei Filmen als Filmhersteller (§ 38 UrhG), bei Fotos als Hersteller (§ 74 UrhG), im Übrigen über Verträge mit unserem Team. Was davon du bekommst, regelt Punkt 8.2.
8.2Was du bekommst.
- Mit vollständiger Bezahlung bekommst du ein nicht exklusives Nutzungsrecht (rechtlich: Werknutzungsbewilligung) für alle Nutzungsarten – zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt: online und offline, Website, Social Media, bezahlte Werbung, TV, Kino, Plakat, Druck, Messe, Events und alles, was dir sonst noch einfällt.
- Ab der finalen Lieferung darfst du das Werk in diesem Umfang vorläufig nutzen. Bist du mit der Zahlung in Verzug, dürfen wir die vorläufige Nutzung schriftlich untersagen.
- Deine Agentur und mit dir verbundene Unternehmen dürfen das Werk für deine Zwecke nutzen. Beauftragst du uns als Agentur für einen Endkunden, den du im Angebot oder Auftrag nennst, gelten diese Rechte für diesen Endkunden. Unsere Rechnungen zahlst trotzdem du.
- Wir verkaufen oder lizenzieren das fertige Werk nicht an andere. Wir behalten uns nur die Eigenwerbung nach Punkt 8.6 vor.
8.3Was nicht dabei ist.
- Weitergeben oder verkaufen: Das Werk an andere weiterlizenzieren oder verkaufen (z. B. an Partner, Händler, Hersteller oder als Stock-Material) darfst du nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.
- Exklusivität vereinbaren wir auf Wunsch gesondert.
- Musik und fremdes Material: Für Musik, Stock-Material und Material von dir gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Manche Musiklizenzen decken z. B. TV- oder Kinoausstrahlung nicht ab. Sag uns deshalb vorher, wo das Werk laufen soll – dann wählen wir passende Musik oder klären die Lizenz (Punkt 2.2).
8.4Was du mit dem Werk machen darfst – und was nicht.
- Erlaubt sind übliche technische Anpassungen: kürzere Fassungen aus dem gelieferten Werk schneiden (Cutdowns), ohne den Sinn zu verändern; Untertitel; Formatanpassung (z. B. 9:16); Logo- und Texteinblendungen; Umwandlung in andere Dateiformate.
- Nur mit unserer schriftlichen Zustimmung: inhaltliche Umgestaltung, Neuschnitt zu einem anderen Werk, Synchronisation oder Nachvertonung, Ausschnitte in anderen Werken.
- Nicht erlaubt, außer wir vereinbaren es schriftlich: das Werk oder Teile davon selbst für das Training von KI oder für Text- und Data-Mining zu verwenden oder Dritten dafür zu lizenzieren. Was Plattformen nach ihren eigenen Bedingungen mit veröffentlichten Beiträgen machen, fällt nicht darunter.
8.5Rohmaterial.
- Original- und Rohmaterial bleibt unser Eigentum, mit allen Rechten. Es gehört nicht zur Lieferung.
- Rohmaterial geben wir nur heraus, wenn wir das schriftlich vereinbaren und du dafür zahlst.
- Wir dürfen Rohmaterial für andere Projekte weiterverwenden – aber nicht so, dass deine Marke, deine Produkte, deine Räume oder deine Leute in Werken für andere Kunden erkennbar vorkommen, außer du stimmst zu.
8.6Eigenwerbung.
- Wir dürfen das fertige Werk und Ausschnitte daraus zeitlich unbefristet für unsere Eigenwerbung nutzen – z. B. auf Website und Social Media, in Präsentationen und Showreels.
- Reichen wir das Werk bei Wettbewerben oder Festivals ein, sagen wir dir vorher Bescheid.
- Dabei dürfen wir dich als Kunden nennen (Name, Logo). Wir müssen aber nicht.
- Wir zeigen das Werk erst, wenn du es veröffentlicht hast. Veröffentlichst du es nicht, zeigen wir es frühestens 3 Monate nach der finalen Lieferung.
- Wir zeigen nichts, wenn du uns Inhalte als vertraulich gegeben hast (Punkt 9.5) oder das Werk erkennbar nur für den internen Gebrauch bestimmt ist (z. B. ein Schulungsvideo). Und nie in einer Art, die deinem Ruf schadet.
- Passt dir die Eigenwerbung bei einem Werk nicht, sag es uns bis zur finalen Lieferung – dann lassen wir es.
- Personen im Bild zeigen wir nur im Rahmen ihrer Einwilligungen (Punkt 9.3).
8.7Konzepte und Pitches.
- Konzepte, Treatments, Moodfilme, Entwürfe, Storyboards und Pitch-Unterlagen, die wir entwickeln, bleiben bei uns – mit allen Rechten daran.
- Ob Konzeptarbeit vor dem Auftrag etwas kostet, steht im Angebot oder wir vereinbaren es vorher schriftlich.
- Kommt kein Auftrag zustande, darfst du unsere Konzepte – auch in Teilen – nur mit unserer schriftlichen Zustimmung nutzen oder von anderen ausführen lassen. Das gilt, wenn wir dich vor der Übergabe der Unterlagen auf diesen Punkt hingewiesen haben (Punkt 1.5).
- Nutzt du sie ohne Zustimmung, zahlst du uns mindestens den Konzeptaufwand zu unserem Stundensatz laut Angebot. Gibt es kein Angebot, gilt unser Stundensatz laut Preisliste, derzeit 145 € netto. Weitere Ansprüche behalten wir uns vor.
- Hast du ein Konzept gesondert bezahlt, darfst du es im vereinbarten Umfang nutzen. Steht dazu nichts im Auftrag, gilt: für das beschriebene Projekt.
Kurz gesagt: Du darfst das Werk für alles nutzen, überall und unbegrenzt – endgültig, sobald alles bezahlt ist. Weiterverkaufen nur mit uns. Rohmaterial und Konzepte bleiben bei uns. Als Referenz zeigen dürfen wir das Werk auch (Details in 8.6).
[ 9 · Unser Team, deine Inhalte – Subunternehmer, Rechte Dritter und Datenschutz ]
9.1Unser Team.
Wir dürfen eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Subunternehmen einsetzen. Deine Zustimmung brauchen wir dafür nicht. Wir bleiben deine Ansprechperson und stehen für unser Team ein.
9.2Dein Material.
Für alles, was du uns gibst – z. B. Logos, Marken, Musik, Fotos, Videos, Texte und Schriften –, sorgst du für die nötigen Rechte. Macht deshalb jemand Ansprüche gegen uns geltend, hältst du uns schad- und klaglos.
9.3Drehorte und Personen.
- Für Drehgenehmigungen und die Zustimmung von Eigentümerinnen und Eigentümern an Orten, die dir gehören oder die du organisierst, sorgst du.
- Deine Leute sind deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle, die du für den Dreh stellst (z. B. Kundinnen und Kunden, die du als Mitwirkende einlädst). Ihre nötigen Einwilligungen holst du ein.
- Deine Gäste und alle anderen, die zufällig am Drehort sind, informierst du vor dem Dreh, dass gefilmt und fotografiert wird (z. B. per Aushang oder Einladung). Einwilligungen von Gästen musst du nicht einholen. Wo wir selbst Datenschutz-Infos geben müssen, machen wir das.
- Für Models und Mitwirkende, die wir buchen, holen wir die Einwilligungen ein.
- Fehlt eine Genehmigung oder Einwilligung, für die du sorgst, gilt Punkt 9.2.
9.4Datenschutz.
Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach der DSGVO. Details stehen in unserer Datenschutzerklärung unter bildmaterial.at/datenschutz. Verarbeiten wir in deinem Auftrag Daten, für die du verantwortlich bist (z. B. bei Social-Media-Betreuung oder Webprojekten), schließen wir dazu einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
9.5Vertraulichkeit.
Was du uns ausdrücklich als vertraulich gibst (z. B. unveröffentlichte Produkte oder Kampagnen), behandeln wir vertraulich. Wir geben es nur an Leute aus unserem Team weiter, die es für deinen Auftrag brauchen.
Kurz gesagt: Für unser Team stehen wir ein. Für deine Inhalte, deine Orte und deine Leute sorgst du.
[ 10 · Für die, die länger bleiben – Jahresverträge, Retainer und Stundenkontingente ]
10.1Geltung.
Dieser Punkt gilt für Aufträge mit Laufzeit und Stundenkontingent, z. B. Jahresverträge und laufende Content-Pakete (Retainer). Was im Angebot steht, geht vor. Guthaben aus Vorauszahlungen oder Gegengeschäften verfallen nur, wenn das im Angebot steht.
10.2Laufzeit.
Die Laufzeit steht im Angebot. Der Vertrag verlängert sich nur, wenn wir das schriftlich vereinbaren.
10.3Kontingent.
Das vereinbarte Stundenkontingent ist eine Mindestabnahme. Wir verrechnen es laut Zahlungsplan im Angebot – unabhängig davon, wie viele Stunden du abrufst.
10.4Stundenstand.
Wir schicken dir monatlich deinen aktuellen Stundenstand.
10.5Mehrstunden.
Ist das Kontingent aufgebraucht, arbeiten wir nur nach deiner schriftlichen Freigabe weiter (Punkt 1.1 – eine Messenger-Nachricht reicht) – zum Satz laut Angebot.
10.6Reststunden.
- Stunden rufst du mit mindestens 2 Wochen Vorlauf ab.
- Rufst du Stunden rechtzeitig ab und können wir sie vor Laufzeitende nicht mehr unterbringen, holen wir sie binnen 3 Monaten nach Laufzeitende nach. Dasselbe gilt, wenn wir Stunden aus anderen Gründen auf unserer Seite nicht leisten konnten.
- Stunden, die du bis zum Ende der Laufzeit nicht oder nicht rechtzeitig abrufst, verfallen. Sie werden nicht übertragen und nicht ausbezahlt.
10.7Kündigung.
Vor Ablauf der Laufzeit können wir beide nur aus wichtigem Grund kündigen – z. B. bei Zahlungsverzug trotz schriftlicher Nachfrist von 14 Tagen oder bei einer schweren Vertragsverletzung. Kündigst du aus wichtigem Grund, den wir zu vertreten haben, zahlst du nur die bis dahin geleisteten Stunden.
10.8Einzelne Termine.
Für Absage und Verschiebung einzelner Drehtage gilt Punkt 6 – Basis ist nur der betroffene Drehtag. Die Stornogebühr oder Verschiebungsgebühr ziehen wir als Stunden vom Kontingent ab (Gebühr geteilt durch den Stundensatz laut Angebot). Die Anfahrt richtet sich nach dem Angebot, sonst nach Punkt 2.3.
Kurz gesagt: Das Kontingent ist fix gebucht. Was du bis zum Laufzeitende nicht rechtzeitig abrufst, verfällt – außer wir konnten nicht liefern.
[ 11 · Den Algorithmus machen wir nicht. – Social-Media-Betreuung und Webprojekte ]
11.1Deine Accounts.
Deine Social-Media-Accounts gehören dir. Zugangsdaten behandeln wir vertraulich und nutzen sie nur für deinen Auftrag. Endet der Auftrag, geben wir die Zugänge zurück. Danach änderst du deine Passwörter.
11.2Freigabe.
Wir veröffentlichen nur Beiträge, die du freigegeben hast – außer wir vereinbaren schriftlich etwas anderes (z. B. eine Freigabe über einen Redaktionsplan).
11.3Verantwortung für Inhalte.
Für freigegebene Beiträge bist du verantwortlich – auch für die Kennzeichnung von Werbung, für Gewinnspielregeln und für Aussagen über deine Produkte. Punkt 5.3 gilt.
11.4Plattformen.
Plattformen ändern Regeln, Funktionen und Algorithmen, ohne uns zu fragen. Reichweite, Views, Follower und das Ausbleiben von Sperren schulden wir nicht. Kommentare und Nachrichten beantworten wir nur, wenn das im Angebot steht.
11.5Webprojekte.
- Umfang, Korrekturfenster und Abnahme stehen im Angebot. Sonst gilt Punkt 3. Spätestens mit dem Livegang gilt die Website als abgenommen – ausgenommen Mängel, die du vorher gemeldet hast.
- Nicht enthalten, außer im Angebot: Hosting, Domain, E-Mail-Postfächer, Wartung, Updates, Backups, Suchmaschinenoptimierung und Lizenzen für Themes, Plugins und Schriften.
- Inhalte und Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen) lieferst und verantwortest du. Wir bauen ein, was du uns gibst.
- Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorgaben schulden wir nur, wenn das im Angebot steht.
- Für Software von Dritten (z. B. Plugins, Themes, externe Dienste) gelten die Bedingungen der Hersteller. Für Fehler, die nach der Abnahme durch Updates oder Änderungen der Hersteller entstehen, stehen wir nicht ein. Gibst du uns eine bestimmte Software vor, gilt das auch für ihre Fehler.
- Zugänge, Code und Dateien übergeben wir nach vollständiger Bezahlung.
Kurz gesagt: Deine Accounts bleiben deine. Gepostet wird, was du freigibst. Hosting und Wartung sind extra, außer das Angebot sagt etwas anderes.
[ 12 · Das Kleingedruckte vom Kleingedruckten – Schlussbestimmungen ]
12.1Änderungen.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder dieser AGB brauchen die Schriftform (Punkt 1.1). Abweichungen gelten nur für den jeweiligen Einzelfall.
12.2Unwirksame Bestimmungen.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regel, die ihrem wirtschaftlichen Zweck rechtlich am nächsten kommt.
12.3Erfüllungsort und Gericht.
Erfüllungsort ist unser Sitz in Fieberbrunn. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das für Fieberbrunn sachlich zuständige Gericht zuständig. Wir dürfen dich aber auch an deinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
12.4Anwendbares Recht.
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.5Lesehilfe.
Verbindlich ist nur der Regeltext unter den nummerierten Unterpunkten (z. B. 2.3). Vorwort, Überschriften, der Kasten „Das Wichtigste auf einen Blick", die „Kurz gesagt"-Zeilen und Beispiele sollen das Lesen leichter machen.
12.6Gültigkeit.
Diese Fassung gilt für Aufträge ab 10.10.2026. Sie ersetzt für neue Aufträge die Fassung vom 01.01.2026. Laufende Aufträge und Jahresverträge laufen nach der Fassung weiter, die bei ihrem Abschluss galt – außer wir vereinbaren schriftlich etwas anderes. Das gilt auch für einzelne Abrufe aus laufenden Rahmen- und Jahresverträgen. Die Fassung vom 01.01.2026 bleibt unter bildmaterial.at/agb-bildmaterial-2026-01.pdf abrufbar.
[ Kontakt ]
Martin Hautz · Bildmaterial Contentproduktion · Einzelunternehmen
Dorfplatz 1, A-6391 Fieberbrunn · UID: ATU64913348
Telefon: +43 660 254 21 22 · E-Mail: info@bildmaterial.at · Web: bildmaterial.at
Fragen dazu? Ruf an: +43 660 254 21 22. Wir reden lieber vorher als nachher.
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[ Stand: 10.10.2026 ]